Zur Organisation von genialsozial an Schulen

Voraussetzung für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist die Anmeldung der Schule bei genialsozial. Die Schulart spielt dabei keine Rolle – ob Gymnasium, Oberschule, Berufs- oder Förderschule, junge Menschen aller Schularten ab Klasse 5 können am Aktionstag teilnehmen. Ob alle Jugendlichen mitmachen oder nur einzelne Klassen, muss innerhalb der jeweiligen Schule abgestimmt werden.

 

Als Ansprechpartnerinnen stehen wir Ihnen das ganze Schuljahr über konstant zur Verfügung. Gern besuchen wir Sie auch vor Ort und präsentieren genialsozial Ihren Schulklassen, dem Kollegium oder interessierten Eltern und beraten Sie bei der Umsetzung. Bei Hinweisen, Wünschen oder Kritik können Sie uns jederzeit kontaktieren.

 

Alle Termine und Fristen:

Mittelabruf 01.11.2025
Materialbestellung 06.02.2026
Juryanmeldung 28.02.2026
Jurytagung 27.03. - 29.03 2026
Aktionstag 30.06.2026

 

Informationen zur digitalen Arbeitsvereinbarung

Angemeldete Schulen können digitale Arbeitsvereinbarungen auf unserer Online-Plattform nutzen. Jugendliche können hier eigenständig Arbeitsvereinbarungen erstellen.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Teilnahme

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an "genialsozial" ist freiwillig. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag regulär in die Schule.

Alter

Die Teilnahme an "genialsozial" ist ab Klassenstufe 7 möglich. Jüngeren Schüler*innen empfehlen wir die Teilnahme im näheren privaten Umfeld oder in Gruppenaktionen, wo der Einsatz dieser Altersgruppe vertretbar erscheint.

Arbeitstag oder Schultag?

Der Aktionstag "genialsozial" ist als „Unterricht in Projektform“ anerkannt. Dabei sind alle Tätigkeiten, die keine Gefährdung darstellen, erlaubt. Die Jugendlichen dürfen diese Tätigkeit höchstens acht Stunden am Tag ausüben. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag ganz normal zur Schule.

Tätigkeit

Die Arbeit sollte sinnvoll und notwendig sein, sodass die Tätigkeit für alle beteiligten hilfreich und wirksam ist. Gemäß dem Alter der Schüler*innen obliegt die Abschätzung der Tätigkeit dem/der Arbeitgeber*in und der Schule.

Unfallversicherung

Durch die verbindliche Teilnahme der Schule am Aktionstag, den unterschriebenen Vertrag und dem besonderen Charakter als "Schultag in Projektform" sind die Schüler*innen am Aktionstag über die Schule unfallversichert.