Zur Organisation von "genialsozial" an Schulen
Voraussetzung für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist die Anmeldung der Schule bei genialsozial. Die Schulart spielt dabei keine Rolle – ob Gymnasium, Oberschule, Berufs- oder Förderschule, junge Menschen aller Schularten ab Klasse 5 können am Aktionstag teilnehmen. Ob alle Jugendlichen mitmachen oder nur einzelne Klassen, muss innerhalb der jeweiligen Schule abgestimmt werden.
Als Ansprechpartnerinnen stehen wir Ihnen das ganze Schuljahr über konstant zur Verfügung. Gern besuchen wir Sie auch vor Ort und präsentieren „genialsozial“ Ihren Schulklassen, dem Kollegium oder interessierten Eltern und beraten Sie bei der Umsetzung. Bei Hinweisen, Wünschen oder Kritik können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Alle Termine und Fristen:
Mittelabruf | 01.11.2024 |
Materialbestellung | 14.02.2025 |
Juryanmeldung | 31.01.2025 |
Jurytagung | 28.02. - 03.03 2025 |
Aktionstag | 24.06.2025 |
Informationen zur digitalen Arbeitsvereinbarung
Angemeldete Schulen können digitale Arbeitsvereinbarungen auf mitmachen.genialsozial.de nutzen. Jugendliche können hier eigenständig Arbeitsvereinbarungen erstellen. Um die Schule für die Plattform freizuschalten, wenden Sie sich bitte an unser Team unter info@genialsozial.de.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Teilnahme
Die Teilnahme an "genialsozial" ist freiwillig. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag regulär in die Schule.
Die Teilnahme an "genialsozial" ist ab Klassenstufe 7 möglich. Jüngeren Schüler*innen empfehlen wir die Teilnahme im näheren privaten Umfeld oder in Gruppenaktionen, wo der Einsatz dieser Altersgruppe vertretbar erscheint.
Der Aktionstag "genialsozial" ist als „Unterricht in Projektform“ anerkannt. Dabei sind alle Tätigkeiten, die keine Gefährdung darstellen, erlaubt. Die Jugendlichen dürfen diese Tätigkeit höchstens acht Stunden am Tag ausüben. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, gehen an diesem Tag ganz normal zur Schule.
Die Arbeit sollte sinnvoll und notwendig sein, sodass die Tätigkeit für alle beteiligten hilfreich und wirksam ist. Gemäß dem Alter der Schüler*innen obliegt die Abschätzung der Tätigkeit dem/der Arbeitgeber*in und der Schule.
Durch die verbindliche Teilnahme der Schule am Aktionstag, den unterschriebenen Vertrag und dem besonderen Charakter als "Schultag in Projektform" sind die Schüler*innen am Aktionstag über die Schule unfallversichert.