Ab September sind wieder Anträge für eine Förderung durch genialsozial möglich. Vereine und Akteure der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben bis zum 19. Januar 2025 die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung einzureichen. Es können Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von mindestens 50.000 € bis maximal 120.000 € gefördert werden.
In Kamerun soll mit der Unterstützung von genialsozial ein Stadtteilzentrum für Geflüchtete gebaut werden, um die Versorgung und Ausbildung junger Frauen zu gewährleisten.
In unserer Übersicht sind alle bislang umgesetzten Projekte aufgelistet. Eine genauere Projektbeschreibung steht in Form eines PDF-Dokuments zu jeden Projekt bereit.