FAQ

Infos für interessierte Schulen

Wie werde ich Teil des Projektes?

Wir schreiben das Projekt jedes Jahr im Frühling für Dresdner weiterführende Schulen für die Teilnahme im kommenden Schuljahr aus. Mit der Bewerbung über das veröffentlichte Formular kommt Deine/Ihre Schule für die Aufnahme infrage. In einem fairen Auswahlverfahren werden die 10 freien Plätze an interessierte Schulen sachsenweit vergeben.

Sollte aktuell keine Ausschreibung laufen, dann schreiben Sie/schreibt eine kurze E-Mail an jgs@saechsische-jugendstiftung.de unter Angabe des Namens der Schule und Ihren/Euren Kontaktdaten. Wir nehmen Ihre/Eure Schule dann in den Verteiler auf, den wir versenden, sobald eine neue Bewerbungsphase beginnt. Erste Fragen können wir auch bereits klären.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich weiterführende Schulen aus Dresden bewerben. Dabei sind Oberschulen und Gymnasien willkommen.

Was braucht es für die Bewerbung?

Auf der Startseite des Projektes finden Sie/findet Ihr innerhalb des Bewerberzeitraumes das entsprechende Formular, welches Sie/ihr ausgefüllt an jgs@saechsische-jugendstiftung.de oder postalisch an die Sächsische Jugendstiftung sendet.

Wir wollen darin wissen:

  • Warum bewirbt sich die Schule beim Projekt?
  • Welche Beteiligungsstrukturen gibt es bereits an der Schule?

Außerdem muss die Bewerbung gemeinsam vom Schülerrat und von der Schulleitung unterzeichnet und befürwortet sein.

Wie lange läuft das Projekt dann an meiner Schule?

Das Projekt ist vorerst auf das Schuljahr 2022/23 angelegt. Eine Fortführung des Projektes um weitere zwei Schuljahre ist vorbehaltlich der Förderung angedacht.

Infos für die Projektumsetzung

Wann passiert was?

Regulär findet ein Durchlauf innerhalb eines Schuljahres statt – im Sommer startet somit das Programm und endet vor den Sommerferien. Die konkrete Zeitplanung für die einzelnen Projektphasen wird individuell mit der jeweiligen Schule angepasst. Es kann sich lohnen, einzelne Phasen an Schulveranstaltungen anzubinden, wie beispielsweise die Ideensammlung oder Wahlen an eine Projektwoche. Die Gelder für das jeweilige Projektjahr müssen bis spätestens November des Folgeschuljahres ausgegeben sein.

Wie verteilen sich zeitlich die Phasen auf ein Schuljahr?

Wie viele Personen dürfen an der Steuergruppe teilnehmen?

Eine Steuergruppe sollte aus ca. 5 - 10 Schülerinnen und Schüler sowie 2 erwachsenen Begleitpersonen (wie Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulleitung) bestehen. Bei größeren Gruppen lohnt es sich, in kleineren Teams mit konkreten Zuständigkeitsbereichen zu arbeiten.

Wann trifft sich die Steuergruppe?

Das vereinbart die Steuergruppe selbst. Nachdem die Jugendlichen sich freiwillig zur Teilnahme gemeldet haben, wird es ein erstes Treffen der Gruppe geben. Hier wird dann vereinbart, wo, wie häufig und wann die Treffen stattfinden.

Dürfen alle Schülerinnen und Schüler Ideen einreichen, auch die Mitglieder der Steuergruppe?

Ja

Warum spielt der Brandschutz eine Rolle?

Es ist zum Beispiel oft nicht möglich, weitere Gegenstände wie z. B. Sofas in die Flure zu stellen, da diese als Fluchtwege gelten. Möbel, die angeschafft werden sollen, müssen oft brandsicher sein. Im Gespräch mit der Schulleitung sollte vorab geklärt werden, welche genaue Brandschutzverordnung in der Schule gelten und was das für die Ideen, die im Projekt entstehen, bedeutet.

Müssen/dürfen Lehrkräfte oder Eltern auch wählen?

Das Geld aus dem Projekt steht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Das heißt, es soll keine Entscheidung der Lehrkräfte oder Eltern sein, was an der Schule mit diesem Geld umgesetzt wird. Daher dürfen Lehrkräfte und Eltern nicht wählen. Es ist aber möglich, dass diese im festgelegten Zeitraum der Ideensammlung auch eigene Ideen einreichen. Die Steuergruppe kann sich im Vorfeld darüber einigen, wie viele Ideen von den Lehrkräfte/Eltern zugelassen werden.

Ist die Wahl freiwillig?

Ja. Der Prozess der Wahl hängt immer von der Organisation in der jeweiligen Schule ab. Es kann sein, dass es einen Zeitpunkt für alle gibt, in dem sie das „Wahlbüro“ aufsuchen. Hier gibt es aber immer die Möglichkeit, einen leeren oder ungültigen Zettel abzugeben.

Wie geht guter Wahlkampf?

Bei dem Wahlkampf geht es darum, für seine eigene Idee zu werben und dafür zu sorgen, dass so viele wie möglich davon wissen. Es ist jedem selbst überlassen, wie er/sie den Wahlkampf angeht. Ob ein Plakat aufgehängt wird, ein Video gedreht oder eine kleine Veranstaltung organisiert wird, ist jedem selbst überlassen. Für unterschiedliche Ideen funktionieren unterschiedliche Strategien, denkt also gut nach und lasst euch dabei von den Begleitpersonen unterstützen. Wenn die Idee sich verbreitet hat und auch die Gründe, warum eine solche Anschaffung gemacht werden soll erkennbar sind, habt ihr schon viel erreicht.

Was ist, wenn die Schüler keinen Wahlkampf machen?

Es ist jedem selbst überlassen, wie die eigene Idee verbreitet wird. Die Steuergruppe kann die Ideengebenden für den Wahlkampf motivieren und vor allem dabei unterstützen - Wahlkampf muss man auch erstmal üben. Es ist auch möglich, einen Rahmen für den Wahlkampf zu schaffen. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, einen Wahlrundgang zu organisieren, wo am Wahltag jede Idee auf einer Wand sichtbar wird und alle Stimmberechtigten sich vorab nochmal Informationen zu den Ideen einholen können. Wichtig ist vor allem, dass alle Wählenden gut informiert sind, welche Ideen zur Wahl zugelassen sind.

Was machen wir, wenn uns das Ergebnis nicht gefällt?

Es handelt sich um eine demokratische Wahl. Die Idee, die gewinnt, wurde nach dem Mehrheitsprinzip von den Schülerinnen und Schülern gewählt. Das Wahlergebnis steht daher nicht zur Debatte! Sollte das Wahlergebnis definitiv aus vorher nicht erwartbaren Gründen nicht umgesetzt werden können, besprecht unbedingt mit der Projektleitung der Stiftung die weiteren Schritte.

Was ist, wenn der Träger die Umsetzung des Wahlergebnisses ablehnt?

Da die Schule nur in das Gebäude eingemietet ist und der Träger die Verantwortung für die Bausubstanz trägt, hat der Träger die letzte Entscheidung über bauliche Veränderungen, wie beispielsweise eine Fahrradüberdachung oder einen Trinkbrunnen. Geht deshalb schon vor der Wahl mit dem Träger ins Gespräch und handelt mit ihm aus, welche Ideen umgesetzt werden dürfen. Gab es im Vorfeld keine solche Aushandlung oder der Träger ändert seine Meinung, könnt ihr eure Schulleitung und uns als Stiftung unterstützend dazu holen. Die Schulleitung und die Stiftung gehen mit dem Schulträger ins Gespräch und versuchen die Angelegenheit zu klären.

Stimmt der Träger der baulichen Maßnahme zu, kann es losgehen. Wird die Gewinneridee mit der baulichen Maßnahme vom Träger weiterhin abgelehnt, wird geschaut, ob eine abgeänderte Umsetzung möglich ist. Oberste Priorität ist das Möglichmachen der gewählten Idee. Ist dies in keinem Fall möglich, wird entweder der Vorschlag mit den zweitmeisten Stimmen alternativ umgesetzt oder eine erneute Stichwahl der Top 5 durchgeführt. Hierbei ist wichtig, dass der Prozess für alle Jugendliche transparent gestaltet wird und alle erfahren, warum die Gewinneridee nicht umgesetzt wird.