Rechtskunde - ABC des Urheberrechts
In Deutschland gilt Meinungs- und Informationsfreiheit. Das gibt Euch das Recht, Eure Gedanken, Meinungen und die Ergebnisse Eurer Projekte zu veröffentlichen. Dieser Grundsatz ist immer gültig, so lange Ihr dabei nicht gegen andere Gesetze verstoßt (Herabwürdigung von Personen, Volksverhetzung, etc.).
Verantwortlich für den Inhalt eines Textes sind alle als AutorInnen benannten Personen, bei Filmen die Filmschaffenden. Das verpflichtet Euch zu einem sorgsamen Umgang mit den eigenen Urheber-Rechten und denen anderer Personen.
Erklärung: Urheberrecht im Internet
Bild- und Tonrechte
Hier gilt der Grundsatz des „Rechtes am eigenen Bild“. Ihr benötigt also eine schriftliche Einwilligung derjenigen Person, die auf einem Foto bzw. im Film erkennbar ist, vor dessen Veröffentlichung. Generell solltet Ihr bei Projekttreffen, Veranstaltungen und Interviews aktiv die Fotoerlaubnis der Teilnehmenden einholen. Falls die aufgenommenen Personen noch nicht volljährig sind, müsst Ihr die Einwilligung der Eltern einholen.
Bei Videos bzw. Tondokumenten (etwa bei Interviews) ist durch Euch zu gewährleisten, dass mit Beginn der Aufnahme das Anliegen und der Veröffentlichungszweck klar benannt werden. Wenn bspw. Eure Interviewpartner dann bereitwillig Auskunft auf alle Fragen erteilen, so gilt dies grundsätzlich als Einverständniserklärung. Es empfiehlt sich jedoch immer im Vorfeld einer Veröffentlichung (bspw. bei ZeitzeugInnen) das Material gemeinsam zu sichten und damit das Risiko eines Widerrufs des Einverständnisses zu minimieren.
Erklärung: Musikrechte
Nutzung von Materialien Dritter
Eure Rechte an durch Euch erstellte Produkte sind durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht gibt allein Euch das Recht, das von Euch geschaffene Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auszustellen.
Das Urheberrecht schützt selbstverständlich nicht nur Eure Rechte, sondern genauso die der anderen UrheberInnen. Das bedeutet, falls Ihr fremde Werke verwenden möchtet, müsst Ihr gegebenenfalls die Rechte dafür einholen und erwerben.
Fotografien sind in aller Regel bis 25 Jahre nach Ihrem Erscheinen bzw. ab Aufnahmedatum geschützt. Im Falle von „Dokumenten der Zeitgeschichte“ erhöht sich diese Schutzdauer auf 50 Jahre. Filme (Spielfilme, Dokumentationen …) genießen bis zu 70 Jahre Schutz, es sei denn es handelt sich um reine Mitschnitte von Ereignissen, die für 25 Jahre urheberrechtlich geschützt sind. Im Falle von Tonträgern erlischt der Urheberschutz 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers.
Für die Mehrheit aller Texte gilt ebenso das Urheberrecht und hier das Zitatrecht. Es erlaubt, fremde Werke teilweise oder auch ganz zu zitieren, sobald dies innerhalb eines selbständigen Werks geschieht. Allerdings muss es einen Zitatzweck geben, das Zitat muss als Beleg, Erörterungsgrundlage oder ähnliches Hilfsmittel für Eure eigenen Gedanken dienen. Außerdem muss immer die Herkunft des Zitats in Form einer Quellenangabe deutlich werden.
Als Ratschlag für Eure Projektarbeit noch folgende Anmerkungen:
- Erstellt Eure eigenen Bilder.
- Achtet bei der Nutzung von Fotos auf ausgefüllte, unterschriebene Einverständniserklärungen der Person bzw. der Erziehungsberechtigten.
- Erfragt bei der Nutzung fremder Materialien eine Nutzungserlaubnis für Euer Projekt, lasst Euch diese schriftlich geben.
- Verweist in Euren Veröffentlichungen auf Quellen und Urheberschaft der Materialien.