genialsozial
01 - 31
Jan 2026

Ausschreibung zur global-Förderung 2026

Ab sofort können wieder Anträge für eine Förderung durch genialsozial eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die die Lebens- und Bildungsbedingungen von (jungen) Menschen im Globalen Süden verbessern. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zum Vergabeverfahren finden Sie nachfolgend.

Wir empfehlen ein kurzes Beratungsgespräch vor der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns gern, um Ihr Vorhaben und die Fördermöglichkeiten zu besprechen.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützig anerkannte soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen

  • Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg

  • partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit als erklärtes Satzungsziel

  • eine beständige Süd-Partnerschaft

  • nachgewiesene Erfahrung in Projektimplementierung und -umsetzung

Projektrahmen:

  • Fördersumme: mindestens 60.000 € bis maximal 150.000 €

  • Projektlaufzeit: maximal 3 Jahre, Beginn ab Herbst 2026

  • Projektkriterien: partnerschaftliche Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit, Partizipation und Chancengleichheit

  • Kirchliche oder christlich ausgerichtete Antragstellende müssen der Katholischen Kirche oder der Evangelischen Allianz angehören

Antragstellung

Antragsfrist:
31. Januar 2026
Einreichung per E-Mail an info@genialsozial.de
und per Post an:
Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag zur Förderung eines Projekts

  • gegebenenfalls Anlage Baumaßnahmen

  • Kosten- und Finanzierungsplan (bitte ausschließlich die bereitgestellten Formulare der Sächsischen Jugendstiftung verwenden)

  • zusätzliche projektbezogene Materialien können optional eingereicht werden

Wichtige Hinweise:

  • Alle Formulare stehen auch in englischer Sprache zur Verfügung; zur Einreichung zugelassen ist jedoch ausschließlich die deutschsprachige Version.

  • Die Unterlagen werden von sächsischen Schüler*innen gelesen und bewertet. Bitte daher klar, verständlich und nachvollziehbar formulieren.

  • Bereits geförderte Organisationen können erneut Anträge stellen, sofern laufende Förderungen bis zur Antragsfrist vollständig abgerechnet wurden.

Beratung und Unterstützung

Der Prozess wird inhaltlich durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e. V. (ENS) begleitet.
Für Beratung erreichen Sie das ENS unter: 0351 43 83 78 64.