Ab September sind wieder Anträge für eine Förderung durch genialsozial möglich. Beantragt werden können Projekte mit dem Ziel, die Lebens- und Bildungsbedingungen (junger) Menschen im Globalen Süden zu verbessern.
Wir empfehlen ein kurzes Gespräch vor der Antragsstellung. Gerne können Sie uns dazu kontaktieren, um eine Förderung durch genialsozial und die Antragsstellung zu besprechen.
Förderbedingungen
- Antragstellende sind gemeinnützig anerkannte, soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg
- Partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ist erklärtes Satzungsziel
- Es existiert eine beständige Süd-Partnerschaft
- Erfahrung in Projektimplementierung und -umsetzung, gemeinsam mit dem Partner
- Fördersumme im Rahmen von min. 60.000 € bis max. 150.000 €
- Projektlaufzeit von max. 3 Jahren, beginnend im Herbst 2026
- Projektkriterien: partnerschaftliche Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit,Partizipation und Chancengleichheit
- Kirchliche bzw. christlich ausgerichtete Antragsteller müssen der Katholischen Kirche bzw. der Evangelischen Allianz angehören.
Antragstellung
- Antragsfrist: 31. Januar 2026 per Email an info@genialsozial.de UND per Post an Sächsische Jugendstiftung, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden
- Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Antrag zur Förderung eines Projekts
- ggf. Anlage Baumaßnahmen
- Kosten-& Finanzierungsplan – bitte verwenden Sie unbedingt die von der Sächsischen Jugendstiftung zur Verfügung gestellten Dokumente
- Zusätzlich können gern weitere, das Projekt erläuternde Materialien eingereicht werden. Die Dokumente finden Sie zum Download auf unserer Webseite.
Achtung:
Alle Formulare stehen außerdem in englischer Sprache zur Verfügung, zur Einreichung anerkannt wird jedoch ausschließlich die deutschsprachige Variante.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen von Jugendlichen gelesen und bewertet werden. Es ist deshalb ratsam, diese verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.
Bereits geförderte Organisationen, sind weiterhin antragsberechtigt, sofern bestehende Förderungen durch die Sächsische Jugendstiftung bis zum Antragsfristende erfolgreich abgerechnet sind.
Der gesamte Prozess wird inhaltlich durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V. (ENS) begleitet. Gern können Sie sich auch durch das ENS unter der 0351 438378 64 beraten lassen.