Die Sächsische Jugendstiftung wurde 1997 auf Beschluss des Sächsischen Landtags ins Leben gerufen. Ziel ihrer Arbeit ist das gesellschaftliche Engagement junger Menschen anzuregen.
In unserer Geschäftsstelle sind 12 MitarbeiterInnen tätig. Sie geben der Stiftung ein Gesicht und arbeiten mit Engagement an der Entwicklung und Umsetzung der Programme und Projekte, übernehmen Beratungsfunktionen und sind für die Verwaltung der Finanzen zuständig.
Organe der Stiftung sind der Beirat und der Vorstand. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig und verfügen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe oder der Schülerarbeit.
Die Satzung der landesweit wirkenden, privatrechtlichen Stiftung wurde von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedet und von der Stiftungsaufsicht genehmigt.