Wettbewerbsbedingungen Clip.Club.Connect

1. Beschreibung des Wettbewerbs

Selbstverwaltete Jugendclubs bereichern durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder oft das Gemeinwesen in ihren Kommunen. Der Wettbewerb Clip.Club.Connect hat den Zweck, dieses Engagement öffentlich sichtbar zu machen und wertzuschätzen. In den einzusendenden Videoclips können die jungen Menschen ihren Club und ihr Engagement präsentieren. Dabei sollen sie der Frage nachgehen, was ihr Engagement mit gelebter Demokratie zu tun hat.

2. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle selbstverwalteten Jugendclubs in Sachsen. „Selbstverwaltet“ bedeutet dabei, dass es keine hauptamtlichen Beschäftigten im Club gibt.

Um teilnehmen zu können, muss mindestens ein Mitglied des Jugendclubs an einem Praxisbaustein im Projekt DES! teilgenommen haben.

Die Teilnahme am Praxisbaustein ist auch noch bis zum Ende der Einsendefrist am 1. August 2024 möglich. Es kann eine Inhouse-Veranstaltung für den gesamten Club gebucht werden. Falls es mehrere Interessenten gibt, kann auch eine Vernetzungsveranstaltung organisiert werden. Alle Informationen dazu finden sich unter nimm-des.de/veranstaltungen

3. Termine und Regeln

Clip.Club.Connect beginnt am 1. Mai 2024.

Die als Wettbewerbsbeitrag einzureichenden Videoclips werden bis zum 1. August 2024 der Sächsischen Jugendstiftung als Upload zur Verfügung gestellt. Den Zugang zur Upload-Seite erhalten alle, die sich beim Wettbewerb angemeldet haben.

Am 31. August 2024 findet auf dem Sommercamp der selbstverwalteten Jugendclubs im Haus am Grillensee, Naunhof die Uraufführung aller Videoclips, die Abstimmung über die Gewinner und Gewinnerinnen sowie die Preisverleihung statt.

Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, ihren Wettbewerbsbeitrag erst nach dem 31. August 2014 selbst zu veröffentlichen. Dadurch sollen die Gewinn-Chancen aller Teilnehmenden am Videowettbewerb gleichbleiben.

4. Anforderungen an die als Wettbewerbsbeitrag einzureichenden Video-Clips

Der Videoclip sollte nicht länger als 2 Minuten sein.

Die als Wettbewerbsbeitrag einzureichenden Videoclips präsentieren den teilnehmenden Jugendclub sowie die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements seiner Mitglieder. Dabei geht es um die Frage, wie dieses Engagement das Gemeinwesen konkret bereichert und was das mit gelebter Demokratie zu tun hat. Gewaltverherrlichende, menschenverachtende und diskriminierende Beiträge werden nicht zugelassen.

5. Bewertung

Über die Sieger von Clip.Club.Connect entscheiden die Teilnehmenden des Sommercamps der selbstverwalteten Jugendclubs per Publikumsentscheid. Dabei können jeweils 5 Punkte in den folgenden 3 Bewertungskategorien vergeben werden:

Engagement im selbstverwalteten Jugendclub: Wie ist das Miteinander im Jugendclub? Wie wird Demokratie gelebt: welche Werte werden hochgehalten und wie findet Beteiligung statt?

Engagement im Gemeinwesen: Profitieren vom Engagement auch Menschen außerhalb des Jugendclubs? Wird das Gemeinwesen bereichert - wie ist die Gemeinde, Kommune oder Dorfschaft eingebunden?

Filmische Gestaltung: Wie originell und kreativ wurde der Video-Clip gestaltet?

6. Preise

Die ersten drei Plätze des Wettbewerbs gewinnen jeweils einen Gutschein im Wert von 650€. Es gibt jeweils einen Gutschein für

7. Nutzungsrechte und Haftungsausschuss, Veröffentlichung der Clips

Im Rahmen des Projekts DES! startet im Nachgang von Clip.Club.Connect eine Videokampagne, welche die Vielfalt demokratischen Engagements selbstverwalteter Jugendclubs in Sachsen öffentlichkeitswirksam darstellt. Im Rahmen der Kampagne werden die eingereichten Videoclips, bzw. Ausschnitte aus diesen online veröffentlicht. Außerdem entsteht ein ca. 10-minütiger Kampagnen-Film, in welchen die Wettbewerbsbeiträge als Videomaterial mit eingehen.

Dafür übertragen die Teilnehmenden des Videowettbewerbs durch Zustimmung zu diesen Wettbewerbsbedingungen der Sächsischen Jugendstiftung und der Sächsischen Landjugend die uneingeschränkten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte an ihrem Videobeitrag, um ...

... diesen in kompletter Länge selbst veröffentlichen zu können,

... Teile des Videos im Rahmen einer eigenen Filmproduktion verwenden zu können und

... diesen im Rahmen der Berichterstattung über Clip.Club.Connect und der Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung nutzen zu können.

Die Teilnehmenden bestätigen darüber hinaus durch Zustimmung zu diesen Wettbewerbsbedingungen, dass Sie alle Rechte am eingesendeten Videomaterial besitzen. Die Teilnehmenden stellen die Sächsische Jugendstiftung und die Sächsische Landjugend von jeglichen Ansprüchen Dritter an das Videomaterial frei.

Insbesondere bestätigen die Teilnehmenden durch Zustimmung zu diesen Wettbewerbsbedingungen, dass alle auf ihrem Video erkennbaren Personen der Veröffentlichung des Videos und der Einreichung bei Clip.Club.Connect zugestimmt haben. Dies kann im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden.

Den Teilnehmenden wird nahegelegt, sich dafür eine Film- und Fotoerlaubnis einzuholen. Eine Vorlage als Orientierungshilfe findet sich hier.

8. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.